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Was ist der OSS?
Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue EU-Regeln für die Umsatzsteuer im E-Commerce an Verbraucher.1 Wer Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkauft, berechnet oberhalb der Schwelle die Umsatzsteuer des Kundenlandes. Ohne OSS müssten Sie sich in jedem dieser Länder registrieren, um dort Erklärungen abzugeben.2
Mit dem OSS registrieren Sie sich in einem Land, dem Mitgliedstaat der Identifizierung. Für ein Unternehmen in der EU ist das das Land, in dem es ansässig ist.3 Dort geben Sie eine Meldung für alle EU-Länder ab und zahlen die Steuer in einem Betrag. Dieses Land verteilt das Geld an die Länder Ihrer Kunden.4 In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig, die Teilnahme gilt einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten.8
Drei Verfahren
- EU-Regelung (Union scheme): für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher. Das ist das Verfahren für die meisten Onlineshops.2
- Nicht-EU-Regelung: für Dienstleistungen von Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.2
- Import-Regelung (IOSS): für Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden, in Sendungen bis 150 €.2
Der OSS ist freiwillig: Sie können sich auch in jedem Land einzeln registrieren.36
Die Schwelle von 10.000 €
Bis zum 1. Juli 2021 hatte jedes EU-Land eine eigene Lieferschwelle für Fernverkäufe. Sie wurden durch eine Schwelle von 10.000 € für die gesamte EU ersetzt.1 So funktioniert sie:
- Alles zusammen: Sie addieren alle Fernverkäufe von Waren an Verbraucher in anderen EU-Ländern, dazu bestimmte digitale Dienstleistungen. Maßgeblich ist der Betrag ohne Umsatzsteuer, im laufenden und im vorigen Kalenderjahr.89
- Bis 10.000 €: es bleibt in der Regel bei der Umsatzsteuer Ihres eigenen Landes, also der deutschen Umsatzsteuer.2
- Über 10.000 €: es gilt die Umsatzsteuer des Kundenlandes.2 Sie melden sie über den OSS oder über eine Registrierung in diesem Land.
- Nur für Unternehmen in einem EU-Land: Sind Sie außerhalb der EU ansässig oder haben Sie Niederlassungen in mehreren EU-Ländern, gilt die Schwelle nicht.29
Wird die Schwelle im Laufe des Jahres überschritten, können Sie sich beim BZSt noch bis zum zehnten Tag des Folgemonats registrieren. Eine spätere rückwirkende Registrierung ist nicht möglich.8
So funktioniert der OSS in der Praxis
- Im eigenen Land registrieren. In Deutschland stellen Sie den Antrag elektronisch über das BZStOnline-Portal, mit Ihrer USt-IdNr.8 In den Niederlanden geht das über Mijn Belastingdienst Zakelijk,7 in Frankreich über das espace professionnel auf impots.gouv.fr.10
- Startdatum. Die Registrierung gilt ab dem ersten Tag des folgenden Quartals. Verkaufen Sie schon früher, können Sie ab dem ersten Verkauf starten, wenn Sie sich bis zum zehnten Tag des Folgemonats anmelden.38
- Quartalsweise melden. Sie geben eine Meldung für alle Fernverkäufe in der EU ab, bis zum Ende des Monats nach dem Quartal. Auch ohne Umsätze ist eine Nullmeldung nötig.48
- Zahlen. Die Zahlung muss bis zum selben Termin beim BZSt eingehen, ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.8 Das BZSt verteilt die Beträge an die anderen Länder.4
- Aufzeichnungen aufbewahren. Die Unterlagen bewahren Sie 10 Jahre nach Ablauf des Jahres des Umsatzes auf.7
| Quartal | Frist der OSS-Meldung |
|---|---|
| 1. Quartal | 30. April |
| 2. Quartal | 31. Juli |
| 3. Quartal | 31. Oktober |
| 4. Quartal | 31. Januar |
Ihre Inlandsumsätze bleiben in Ihrer normalen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der OSS ist nur für die Umsatzsteuer anderer EU-Länder.
Lager in einem anderen Land fällt nicht unter den OSS
Der OSS ist für Fernverkäufe gedacht: Waren, die Sie aus einem EU-Land an einen Verbraucher in einem anderen EU-Land versenden.2 Liegt Ihr Lager bereits im Land des Kunden, zum Beispiel in einem Fulfillment-Lager in Frankreich, ist der Verkauf an einen französischen Verbraucher eine Inlandslieferung in Frankreich. Eine solche Lieferung erklären Sie in der regulären Umsatzsteuererklärung dieses Landes, nicht im OSS.4
In der Praxis heißt das: Haben Sie Ware in einem anderen EU-Land eingelagert, brauchen Sie dort meist eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung. Versenden Sie aus diesem Lager an Verbraucher in weiteren Ländern, melden Sie diese Fernverkäufe dagegen im OSS, mit der USt-IdNr. des Abgangslandes.48
Nutzen Sie Fulfillment in mehreren Ländern, etwa über einen Marktplatz oder einen Logistikdienstleister? Klären Sie pro Land, ob Sie sich dort registrieren müssen, bevor die erste Ware dort liegt. Ihr Steuerberater kann das pro Land bestätigen.
Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
Der OSS betrifft Waren, die bereits in der EU sind. Der IOSS (Import-One-Stop-Shop) betrifft Waren, die Sie von außerhalb der EU direkt an Verbraucher in der EU senden, in Sendungen bis 150 €.57 Beim IOSS melden Sie monatlich statt quartalsweise.57 Ein Unternehmen von außerhalb der EU braucht für den IOSS einen Vertreter.2
Verkaufen Sie nur aus einem Lager in der EU, brauchen Sie den IOSS nicht.
Wann führt der Marktplatz die Umsatzsteuer ab?
Für die Umsatzsteuer kann ein Marktplatz als Verkäufer gelten: als sogenannter fiktiver Lieferer (deemed supplier). Diese Regel greift in zwei Fällen:29
- bei Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden, in Sendungen bis 150 €;
- bei Lieferungen innerhalb der EU an Verbraucher, wenn der Verkäufer selbst außerhalb der EU ansässig ist.
Sind Sie in der EU ansässig und versenden aus der EU, trifft keiner der beiden Fälle auf Sie zu. Sie sind dann selbst für die Umsatzsteuer verantwortlich, auch für das, was Sie über Kaufland oder einen anderen Marktplatz verkaufen. Diese Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern sind Ihre eigenen Fernverkäufe: Sie zählen für die Schwelle von 10.000 € und Sie können sie über den OSS melden.25
Was pro Land gilt, lesen Sie auf den Seiten zu Marktplätzen in Frankreich und Marktplätzen in Deutschland.
Wobei StoreLinkr hilft und wobei nicht
StoreLinkr gibt keine Umsatzsteuererklärungen ab und berechnet keine OSS-Beträge. Das bleibt bei Ihnen, Ihrem Steuerberater oder Ihrer Buchhaltungssoftware.
Was StoreLinkr tut: Ihren Onlineshop mit Marktplätzen in mehreren Ländern verbinden, damit Ihre Produkte dort online gehen und die Bestellungen automatisch ankommen. In der Übersicht der Marktplätze nach Land sehen Sie, welche Marktplätze zu Ihrem Markt passen, oder lesen Sie, was ein Marktplatz-Integrator macht.
Verkaufen Sie auf Marktplätzen in mehreren Ländern
Sehen Sie, welche Marktplätze es pro Land gibt, und verbinden Sie Ihren Shop mit StoreLinkr.
Häufige Fragen
Quellen
Geprüft am 30. Oktober 2026.
- European Commission, VAT e-Commerce One Stop Shop: vat-one-stop-shop.ec.europa.eu/index_en
- European Commission, The One Stop Shop: vat-one-stop-shop.ec.europa.eu/one-stop-shop_en
- European Commission, Register to OSS: vat-one-stop-shop.ec.europa.eu/one-stop-shop/register-oss_en
- European Commission, Declare and pay in OSS: vat-one-stop-shop.ec.europa.eu/one-stop-shop/declare-and-pay-oss_en
- Ihr Europa, EU-Mehrwertsteuer One-Stop-Shop (OSS): europa.eu/youreurope/business/finance-and-tax/vat/one-stop-shop/index_de.htm
- Belastingdienst, Btw bij verkoop van goederen aan particulieren in andere EU-landen: belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/nl/btw/content/btw-goederen-eu-particulieren
- Belastingdienst, Btw melden via het eenloketsysteem (OSS): belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/nl/btw/content/btw-melden-eenloketsysteem
- Bundeszentralamt für Steuern, One-Stop-Shop EU-Regelung: bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html
- impots.gouv.fr, Guichet unique TVA : suis-je concerné ?: impots.gouv.fr/professionnel/suis-je-concerne-0
- impots.gouv.fr, J'utilise le guichet unique TVA (IOSS-OSS): impots.gouv.fr/professionnel/jutilise-le-guichet-unique-tva-ioss-oss